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AGB

 

Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss


Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke
vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. Der
Mietvertrag für das Ferienhaus kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande, wenn innerhalb der
vorgesehenen Frist die Anzahlung getätigt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum
Mietbeginn) kommt der Mietvertrag bereits mit schriftlicher oder mündlicher Annahme des Angebotes zustande.


2. Mietpreis und Nebenkosten


In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser,
Endreinigung) enthalten.
Es wird eine Anzahlung von ca. 25% des Gesamtpreises vereinbart, dieser ist bei Vertragsschluss fällig. Ebenso ist
eine Kaution an den Vermieter in Höhe von 100 Euro zu leisten, als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und
Gebrauchsgegenstände! Diese ist nicht verzinslich und wird bei Nichtinanspruchnahme innerhalb von 5 Werktagen
nach Auszug zurückerstattet. Die Restzahlung inkl. Kaution ist vier Wochen (im Mietvertrag mit Datum
vorgeschrieben) vor Anreise zu überweisen.


3. Mietdauer


Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur
Verfügung. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr in geräumtem
und besenreinen Zustand übergeben.


4. Rücktritt durch den Mieter


Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen
Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:


Rücktritt bis zum 49 Tag vor Beginn der Mietzeit: 15% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 30% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 21. Tag vor Beginn der Mietzeit: 60% des Mietpreises
Rücktritt bis zum 14. Tag vor Beginn der Mietzeit: 90% des Mietpreises
ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn): 100 % des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


5. Kündigung durch den Vermieter


Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der
Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich
ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur
Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.


6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände


Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen
Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.


7. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte
Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder
dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen
Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist,
unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist
der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche
Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser
Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet,
selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden
gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der
Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen
(insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Vor Auszug hat der Mieter noch folgende Arbeiten zu erledigen: Spülen des benutzten Geschirres, Entleeren der
Mülleimer und des Kühl- und Gefrierschrankes. Reinigung des Backofens und die genutzte Bettwäsche ist
abzuziehen!


8. Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet nur für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und
andere Beschreibungsmerkmale der Ferienwohnung, die sich ändern können. Die Haftung des Vermieters für
Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet auch
nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).


9. Tierhaltung


1 – 2 Hunde sind gestattet. Der Mieter haftet unbegrenzt für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden.
Sämtliche Hinterlassenschaften sind auf dem Grundstück, sind zu entsorgen


10. Änderungen des Vertrages


Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen
der Schriftform.


11. Hausordnung


Von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist der Geräuschepegel deutlich auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist
nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.


12. Internet


Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-Lan) die allgemeinen
Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:
Der Vermieter hat die Ferienwohnungen mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem
Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist
eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die
Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit,
Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den
Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des
Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich
insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das
WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie
Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte
weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat
jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und
Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt
unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist
ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der
Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf
eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges
entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen
Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter
kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu
tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das
WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine
urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die
geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte
versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen
Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen
Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß
gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren
Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine
solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen
Umstand hin.


13. Rechtswahl und Gerichtsstand


Es findet deutsches Recht Anwendung.


Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Weilburg zuständig, in dessen Bezirk der
Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

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